Mit einer Kfz-Versicherung, auch Auto-Versicherung genannt, können sich Halter und Fahrer gegen Schadensfälle versichern. Es gibt in diesem Bereich die Kfz-Haftpflicht-Versicherung, die für jeden Halter eines Fahrzeuges Pflicht ist sowie einige freiwillige Versicherungsarten wie die Kaskoversicherungen.
KFZ Tarifrechner (powered by finanzen.de)
Was beinhaltet eine KFZ Versicherung?
Die KFZ Versicherungen kommen für Schäden auf, die der Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern und deren Fahrzeugen zufügt (Haftpflicht) und die er selbst erleidet beziehungsweise, die dem eigenen Fahrzeug zugefügt wird (Kaskoversicherung). Weitere Kfz-Versicherungen sind die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, Insassenunfallschutz-Versicherung, (Auslands-)Schutzbrief, Mallorca-Police und die Ausland-Schadenschutz-Versicherung.
Sehr beliebt sind so genannte Tarifmodelle, in denen die Versicherten selbst entscheiden können, was sie versichern lassen möchten. Immer mehr Verbraucher verzichten bewusst auf einen Teil der Leistungen, um so Beitragsgelder einzusparen. Wer aus einem teuren Tarif in eine günstigere Variante wechselt, kann pro Jahr ein paar hundert Euro sparen.
Wird eine Autoversicherung allerdings zu sehr abgespeckt, dann wird die eigentlich sehr günstige Autoversicherung im Ernstfall zum teuren „Spaß“. Denn die Leistungen müssen die wichtigsten Risiken abdecken, sonst droht eine Unterversicherung und der Halter eines Fahrzeugs muss am Ende den Schaden aus eigener Tasche finanzieren oder zumindest mitfinanzieren. Außerdem bedeuten niedrige Beiträge oft ein Weniger an Service.
Schadensfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse macht Aussagen über die Zahl der unfallfrei gefahrenen Jahre des Versicherten. Danach berechnet sich auch Ihr Beitragssatz bei der Haftpflicht- und bei der Vollkasko-Versicherung. Die Schadenfreiheitsklassen sind bei jeder Versicherungsgesellschaft gleich hoch, allerdings nicht die sogenannten „Prozente“. Wie viel Prozent Beitrag welcher Schadenfreiheitsklasse entspricht, legt die jeweilige Versicherung fest. Daher vergleicht man die vielen unterschiedlichen Tarife der Autoversicherungen am besten nur über die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Einfach kann man dies auf diversen Internet-Seiten berechnen.
Typklasse
Die Typklasse bestimmt die Beitragshöhe bei der Haftpflichtversicherung, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung mit. Sie bezeichnet einen Wert zur Berechnung der Prämienhöhe für die Kfz-Versicherung. Sie wird einmal jährlich zum 1. Oktober auf der Basis der Schadensbilanz des vergangenen Jahres definiert.
Entscheidend bei dieser Definition ist der Schadenbedarf für jeden Fahrzeugtyp. Die für alle Versicherungsgesellschaften verpflichtende Indexzahl gibt das Verhältnis des Schadenbedarfs eines Fahrzeuges zum vergleichbaren Schadenbedarf aller Fahrzeuge an. Die Typklasse gilt für alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.
Der Wert der Typklasse liegt in der Kfz-Haftpflichtversicherung zwischen 10 und 25 und in der Teilkasko- beziehungsweise Vollkaskoversicherung zwischen 10 und 33 beziehungsweise zwischen 10 und 34. Je höher die Typklasse, desto höher ist der zu leistende Beitrag für die Kfz-Versicherung. Führt eine Veränderung der Typklasse zu einem höheren Beitrag, haben die Versicherten übrigens ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige Pflichtversicherung in diesem Bereich. Sie kommt für Schäden auf, die der Halter oder der Fahrer eines Kraftfahrzeugs anderen mit seinem Fahrzeug zugefügt hat.
Schon bei der Zulassung seines Kraftfahrzeugs muss der Halter nachweisen, dass er den Abschluss einer Kfz-Haftpflicht beabsichtigt und eine vorläufige Deckung durch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, die der Versicherte anderen Personen beziehungsweise deren Auto im Straßenverkehr zufügen. Bezahlt werden das Bergen und die sachgemäße Reparatur des Fahrzeugs vom Unfallgegner. Sollte es zu einem Totalschaden am anderen Auto gekommen sein, ersetzt die Versicherungsgesellschaft den Wiederbeschaffungswert. Auch wenn der Geschädigte während der Zeit der Reparatur seines Fahrzeugs einen Mietwagen benötigt, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Häufig sind die entstandenen Personenschäden viel dramatischer und auch teurer. Die Versicherung übernimmt bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme einen eventuellen Verdienstausfall des Geschädigten, Schmerzensgeld und wenn nötig sogar eine lebenslange Rente im Fall einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung. In der Regel sind auch Schäden bei mitreisenden Personen versichert, die bei einem Unfall verletzt werden.
Zwar gilt grundsätzlich, dass die „normale“ Kfz-Haftpflicht auch für Mitfahrer gilt. Dennoch wird die so genannte Insassenunfallschutz-Versicherung zusätzlich angeboten und auch angenommen. Damit wird die grundlegende Deckungssumme im Schadensfall um einiges erhöht. Bei Mietwagen spielt die Insassenunfallschutz-Versicherung eine größere Rolle. Denn im Urlaub oder bei Geschäftsreisen werden häufiger Personen als Beifahrer mitgenommen. Mit einer Insassenunfallschutz-Versicherung steigt nicht die Sicherheit, dafür jedoch die Schadensbegrenzung im Falle eines Unfalls. Bei Unfällen, die selbstverschuldet sind und bei Unfällen mit Todesfolge greift die Insassenunfallschutz-Versicherung ebenfalls. Dennoch bleibt sie für viele überflüssig, weil die Haftpflicht-Versicherung schon einen großen Rahmen abdeckt, wenn es zu einem Unfall kommt.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt bei Kraftfahrzeugen je Schadensfall
- für Personenschäden siebeneinhalb Millionen Euro,
- für Sachschäden eine Million Euro
- und für Vermögensschäden 50.000 Euro.
Die vertraglich vereinbarten Deckungssummen sind tatsächlich aber oft noch deutlich höher. Im Schadenfall prüft die Versicherungsgesellschaft zunächst, ob die Ansprüche des Unfallgegners überhaupt berechtigt sind. Unberechtigte oder zu hohe Forderungen wird sie anfechten.
Die Beiträge für Ihre individuelle Kfz-Haftpflicht-Versicherung berechnen sich nach dem Fahrzeugtyp (der so genannten Typklasse), dem Zulassungsort (Regionalklasse) und den bisher schadenfrei zurückgelegten Versicherungsjahren (Schadensfreiheitsklasse). Wer insgesamt nur wenig fährt, einer so genannten „risikoarmen“ Berufsgruppe angehört und/oder eine Garage hat, kann zudem noch von Rabatten profitieren.
Die Vollkasko-Versicherung
Vollkasko-Versicherungen regulieren alle Schäden, die auch bei der Teilkasko beglichen werden plus weitere Schäden. So sind auch Unfallschäden und durch andere Personen böswillig hervorgerufene Schäden am eigenen Fahrzeug mitversichert. Die Gesellschaften regulieren auch dann, wenn eigenes Verschulden mit im Spiel war. Allerdings darf das eigene Verschulden nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sein.
Wie in der Teilkaskoversicherung ist auch in der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung normal. Mit ihr lässt sich der Versicherungsbeitrag deutlich senken. Wegen des relativ hohen Beitrags lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für Neufahrzeuge. Im Fall eines selbstverursachten Totalschadens ersetzt die Versicherungsgesellschaft den Wiederbeschaffungswert des Autos. Für Neufahrzeuge sollte der Vollkaskoschutz unbedingt sein, wenn man bei selbstverursachtem Totalschaden nicht auf den hohen Wiederbeschaffungskosten sitzen bleiben will. Wie lange man in der Vollkaskoversicherung bleibt, bleibt jedem Auto-Halter überlassen. Risikofreudige werden nach relativ kurzer Zeit aussteigen und auf Teilkasko wechseln. Wer früh aussteigt, spart zwar Versicherungskosten, riskiert aber hohe, eigene Kosten bei einem Schaden.
Nach längerer unfallfreier Zeit kann es – je nach Gesellschaft und Leistung – vorkommen, dass Vollkasko nicht viel teurer ist als Teilkasko, da bei langem unfallfreiem Fahren der Schadenfreiheitsrabatt relativ niedrig ist. Hintergrund ist der, dass sich die Höhe des Versicherungsbeitrages bei der Vollkaskoversicherung aus Typklasse und Schadenfreiheitsrabatt zusammensetzt.
Die Teilkasko-Versicherung
Kaskoversicherungen sind nicht vorgeschrieben wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber dennoch dringend zu empfehlen. Unterschieden wird nach Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen.
Die Kfz-Teilkaskoversicherung reguliert alle Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch entstehen. In welcher Höhe entschädigt wird, hängt von der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme ab. Bei Zerstörung oder Diebstahl wird zudem das serienmäßige Zubehör des Autos ersetzt. Es gibt auch Tarife, die Schäden durch Marderbisse absichern, die immer häufiger vorkommen. Abnutzungs- oder Verschleißschäden sind nicht versichert.
Die Versicherten können die Beiträge dadurch minimieren, dass sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese liegt meist zwischen 150 und 500 Euro. Empfehlenswert ist die Teilkasko-Versicherung (oder die Vollkasko-Versicherung) für alle Halter von Autos, egal ob gebraucht oder Neuwagen. Sonst kann es im Falle eines Schadens ärgerlich teuer werden. Die beitragshöhe einer Teilkasko-Versicherung basiert auf der Typklasse.
Wechsel der Kfz-Versicherung
Der Stichtag, um eine Kfz-Versicherung zu kündigen, ist der 30. November jeden Jahres. Nach Beitragserhöhungen oder Schadensfällen können die Versicherten auch während des laufenden Jahres wechseln.
Der Vertrag in einer Kfz-Versicherung gilt jeweils ein Jahr – danach erhalten Sie einen neuen Versicherungsschein und die aktuelle Beitragsrechnung. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigen, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Bis zum 30. November muss die Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein, damit Sie Ihr Fahrzeug zum 1. Januar des Folgejahres bei einer anderen Gesellschaft versichern können. Am besten kündigen Sie per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie die Kündigung des Vertrags bei eventuellen Unstimmigkeiten stets nachweisen können. So erspart man sich im Zweifelsfall eine Menge Ärger.
Beide Vertragspartner können die Police in bestimmten Fällen „außerordentlich“ kündigen. Wenn ein Schadensfall eintritt, kann der Versicherungsvertrag sowohl von Ihnen wie auch von Ihrem Versicherer innerhalb eines Monats gekündigt werden. Diese Regelung ist vor allem für die Versicherungsgesellschaften praktisch, denn „Risikokunden“ mit vielen beziehungsweise hohen Versicherungsschäden mindern dessen Gewinn. Wenn der Versicherte den Vertrag nach einem Versicherungsschaden kündigt, muss er dennoch den kompletten Jahresbeitrag zahlen. Kündigt der Versicherer, darf er den Jahresbeitrag nur anteilig berechnen.
Auch wenn die Versicherungsgesellschaft während des laufenden Jahres seine Beiträge erhöht, können die Kunden außerordentlich, und zwar innerhalb eines Monats, kündigen. Die Versicherten können nur die betroffene Versicherungsart oder den ganzen Vertrag beenden. Wurde zum Beispiel der Beitrag zur Vollkasko erhöht, die Haftpflichtprämie aber bleibt gleich, können Sie entweder nur die Vollkasko beenden oder Vollkasko und Haftpflicht zusammen. Die Versicherungskunden können ihre Kfz-Versicherung auch während des laufenden Jahres kündigen, wenn sie das versicherte Fahrzeug verkaufen oder stilllegen.